Erbschaft und Testament

Erbschaft und Testament

Gerade nichtehelichen Lebensgemeinschaften (insbesondere mit gemeinsam erworbenen Immobilien) und Familien mit jungen Kindern scheint die Auseinandersetzung mit dem Tod mit diesem Thema häufig zu früh oder unangenehm. Sie ist jedoch dringend anzuraten.

  • Was sind die Konsequenzen, wenn ich nichts unternehme?
  • Was hat es mit dem Pflichtteil auf sich?
  • Brauche ich einen Notar für ein Testament?
  • Wie kann ich es widerrufen? Was wird damit überhaupt geregelt?

Zur Beantwortung dieser Fragen empfehlen wir Ihnen gern allgemein auf dem Markt zugängliche Literatur oder einen Rechtsberater zu Ihrer Unterstützung. Darüber hinaus kann die steuerliche Belastung der Erben deutlich reduziert werden, wenn rechtzeitig zu Lebzeiten die Vermögensübertragung gut strukturiert und begonnen wird. Hierfür kann in komplexeren Fällen die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Steuerrecht lohnenswert sein.

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